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   BPatG, 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03   

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https://dejure.org/2005,40125
BPatG, 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03 (https://dejure.org/2005,40125)
BPatG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03 (https://dejure.org/2005,40125)
BPatG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 17 W (pat) 44/03 (https://dejure.org/2005,40125)
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  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03
    Der Einspruch muss sich dabei mit der gesamten unter Schutz gestellten Erfindung befassen und nicht nur mit einem Teilaspekt, der isoliert für sich nicht unter Schutz gestellt ist (BGH GRUR 1988, 364 - Epoxidationsverfahren).
  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

    Auszug aus BPatG, 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03
    Die Einsprechende konnte hier auf die ständige Rechtsprechung vertrauen, wonach die chemische Zusammensetzung eines Erzeugnisses mit dessen öffentlicher Zugänglichkeit ebenfalls offenkundig geworden ist, wenn es vom Fachmann ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden kann, zumindest wenn ein wie immer gearteter Anlass besteht, seine Zusammensetzung zu untersuchen, oder sogar ohne gegebenen Anlass, vgl. Schulte, a. a. O. § 3 Rdn. 56, 57 und 101; BGH GRUR 86, 372 "Thrombozytenzählung"; EPA GrBK G 1/92 ABl.
  • BGH, 18.12.1984 - X ZB 14/84

    "Sicherheitsvorrichtung"; Anforderung an die Begründung des Einspruchs

    Auszug aus BPatG, 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03
    Ob die Jahre nach dem Prioritätstag des Streitpatents durchgeführte Analyse der Molekulargewichte zweifelsfrei zeigen kann, dass die in Rede stehenden CDs bereits zu dieser Zeit die beanspruchten Merkmale aufwiesen, ist eine Frage der Schlüssigkeit der Einspruchsbegründung und damit der Begründetheit, nicht der Zulässigkeit des Einspruchs (BGHZ 93, 171 - Sicherheitsvorrichtung).
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